Förderungen, Auszeichnungen, Siegel und Preise

Für zahlreiche Maßnahmen im Bereich grün-blauer Infrastrukturumsetzungen und Anpassungen an den Klimawandel bestehen Förderungen auf Bund- und Länderebene. Zudem werden auch in Bayern verschiedene Auszeichnungen verliehen (z. B. Siegel oder Preise). Recherchieren Sie hier verfügbare Förderungen nach Förderbereich und Förderberechtigten oder werfen Sie einen Blick in die Übersicht der Auszeichnungen, Siegel und Preise in Bayern.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherchen können wir leider keine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit aller Angaben geben. Ihnen ist ein Fehler aufgefallen? Wir freuen uns über Ihre Nachricht an schwammstadt@dwa-bayern.de (Stand: 23.07.2024).

Regionale Förderungen: Viele Kommunen bieten auch eigene Förderungen an, z. B. für Zisternen. Diese können wir leider nicht in ihrer Gesamtheit aufführen. Informieren Sie sich daher bei Ihrer Gemeinde, ob derartige Förderungen vergeben werden.

Förderprogramm

Blaues Band Deutschland – Auen

Wer wird gefördert?: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Unternehmen
Was wird gefördert?: Zuschuss, für Maßnahmen an Bundeswasserstraßen und deren Auen sowie in angrenzenden Bereichen, die der Wiederherstellung und Entwicklung naturnaher Flussauen dienen, z. B. Renaturierung von Altarmen, Schaffung von Saumstrukturen (Hecken), Wiederherstellung von naturnahen Abfluss- und Bodenwasserverhältnisse der Auen u.v.m.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamts für Naturschutz.

Förderung von Einzel- und Verbundvorhaben in mehreren Bereichen
  • Entwicklung von auentypischen Offenlandbiotopen, beispielsweise Feuchtgrünland, Röhrichte und Großseggenriede

  • Entwicklung und Anlage von standortthermischen Auenwäldern und Gehölzen

  • Anlage, Reaktivierung und Renaturierung von Altarmen, Auengewässern, Mulden und Rinnenstrukturen sowie von Mündungsbereichen der Zuflüsse

  • Schaffung und Aufwertung von Saumstrukturen, beispielsweise in Form von Hecken oder Feldrainen

  • Ausdehnung der Auennutzung

  • Förderung von standortgerechten Nutzungen

  • Wiederherstellung von naturnahen Abfluss- und Bodenwasserverhältnisse der Auen

  • Rück- und Umbau oder Verlegung von Infrastrukturelementen wie Wegen oder Versorgungsleitungen, Maßnahmen zur Bodenverbesserung

  • Entwicklung naturnaher Uferbereite, beispielsweise durch die Herstellung von Uferabflachungen und amphibischen Wasserwechselzonen

  • Entfernung, Schlitzung und Rückverlegung von Verwallungen, Uferdämmen und Deichen sowie

  • Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der Bestände und zur Wiederansiedlung von auentypischen Arten in Zusammenhang mit Biotop-Entwicklungsmaßnahmen, beispielsweise durch die erneute Ansiedlung von Pflanzenarten

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Förderprogramm

Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Wer wird gefördert?: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Hochschule, Forschungseinrichtung
Was wird gefördert?: Zuschuss, Vorhaben im Bereich der biologischen Vielfalt, die eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung haben oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen, z. B. im Förderschwerpunkt Stadtnatur für naturnahe Gestaltung und fachgerechte Pflege von Grün- und Freiflächen

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamts für Naturschutz.

Förderbereiche
  • Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands,
  • Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland,
  • Sichern von Ökosystemleistungen,
  • Stadtnatur, Erstellung und Umsetzung kommunaler Fachkonzepte und übergreifender kommunaler Strategien zur biologischen Vielfalt,
  • weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie sowie
  • lokale Initiativen für Kleinprojekte als Einzelprojekte, die der Insektenvielfalt und der Verbesserung ihrer Lebensräume dienen

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Förderprogramm

Dorferneuerung

Wer wird gefördert?: Teilnehmergemeinschaften, natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften, Gemeinden, Verbände für Ländliche Entwicklung und Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern
Was wird gefördert?: Zuschuss, Dorferneuerungsmaßnahmen in ländlich strukturierten Gemeinden oder Gemeindeteilen einschließlich Weilern und Einzelanwesen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang, z. B. für Renaturierung und naturnahe Gestaltung von Fließgewässern und Dorfweihern, Maßnahmen zur Verringerung von Überflutungsgefahren für den Ortsbereich u.v.m.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Förderbereiche
  • Untersuchungen, Moderationen, Aktionen, Beratungen und Öffentlichkeitsarbeit
  • Konzepte und Planungen zur Dorf- bzw. Gemeindeentwicklung
  • Unterstützung unternehmerischer Menschen und der regionalen Wertschöpfung
  • Verbesserung und Gestaltung innerörtlicher Straßen, Plätze und Freiflächen
  • Renaturierung und naturnahe Gestaltung von Fließgewässern und Dorfweihern
  • Maßnahmen zur Verringerung von Überflutungsgefahren für den Ortsbereich
  • Gestaltung von Lebensräumen für die heimische Tier- und Pflanzenwelt
  • Ausstattung mit Kultur-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen
  • Anlagen zur umweltfreundlichen oder klimaschützenden Ver- und Entsorgung (z.B. kleine Nahwärmenetze)
  • Einrichtungen zur Förderung der Nahversorgung (z.B. Dorfläden), der Dorfgemeinschaft (z.B. Dorfgemeinschaftshäuser) oder der Dorfkultur (z.B. Dorfmuseen)
  • Wiederbelebung leerstehender Bausubstanz für öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke
  • Erwerb und Verwertung von Gebäuden und Grundstücken zur Innenentwicklung
  • Bodenordnung, Vermessung und Abmarkung
  • Um-, An- und Ausbaumaßnahmen an Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden im privaten Bereich
  • Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen im privaten Bereich
  • Kleinstunternehmen der Grundversorgung

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Förderprogramm

Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE)

Wer wird gefördert?: Teilnehmergemeinschaften, Verbände für Ländliche Entwicklung, Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern, Kommunen, einzelne Beteiligten und sonstige geeignete Träger sowie Tauschpartner im Freiwilligen Landtausch und im Freiwilligen Nutzungstausch
Was wird gefördert?: Zuschuss, für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes in Bayern, z. B. auch für wasserwirtschaftliche Maßnahmen i.R. einer Flurneurdnung, freiwilligen Landtausch u.v.m.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Förderbereiche
  • Maßnahmen der Flurneuordnung (unter anderem Planung und Herstellung von Straßen und Wegen; wasserwirtschaftliche Maßnahmen; Maßnahmen des Bodenschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege; Maßnahmen für Freizeit und Erholung; Bodenordnung mit Vermessung, Abmarkung und Wertermittlung; Neuordnung von Weinbergen und Sonderkulturen),
  • freiwilliger Landtausch und freiwilliger Nutzungstausch sowie
  • Infrastrukturmaßnahmen (Planung und Herstellung von Verbindungswegen zu Almen und Alpen, Einzelhöfen und Weilern sowie von Feld- und Waldwegen; Planung und Herstellung von Struktur- und Landschaftselementen sowie Streuobstbäume)

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Förderprogramm

FlurNatur - Struktur- und Landschaftselemente

Wer wird gefördert?:

Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentlich-rechtliche Wasser- und Bodenverbände oder vergleichbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristischen Personen des Privatrechts

Was wird gefördert?: Zuschuss, z. B. für Maßnahmen zur Stärkung der biologischen Vielfalt (Anlage von Hecken etc.) sowie zur Stärkung des Wasser- und Bodenrückhalts (begrünte Abflussmulden, Feuchtflächen etc.) u.v.m.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Förderbereiche
  • Zur Stärkung der biologischen Vielfalt können unter anderem gefördert werden:
    • die Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstwiesen
    • die Wiederherstellung von Feuchtlebensräumen
    • die Renaturierung von Gewässern
    • die Schaffung von Trockenlebensräumen
    • der Aufbau von Waldrändern
  • Zur Verbesserung des Wasser- und Bodenrückhalts können beispielsweise gefördert werden:
    • die Schaffung von begrünten Abflussmulden
    • die Anlage von Erdbecken und Feuchtflächen zum Wasserrückhalt und zur Reinigung von Wasser
    • Feuchtflächen zum Rückhalt von Erosionsmaterial
    • die Schaffung von Geländestufen und Ranken

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Förderprogramm

Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz (KommKlimaFöR)

Wer wird gefördert?: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Was wird gefördert?: Zuschuss, für strategische oder investive Vorhaben zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung, z. B. Einrichtung einer interkommunalen Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse), Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Klimaanpassungskonzepten durch externe Dienstleister sowie Umsetzung investiver Vorhaben, die sich aus einem Konzept zur Klimaanpassung ergeben u.v.m.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.

Förderbereiche
  • Einführung, Erweiterung und Weiterführung eines Energiemanagements in öffentlichen Gebäuden (Kommunales Energiemanagement – KEM),
  • Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Klimaschutzkonzepten,
  • Teilnahme an Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug,
  • Einrichtung einer interkommunalen Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse),
  • Erstellung von Mobilitätskonzepten,
  • weitere Konzepte mit Klimaschutzbezug, die die Minderung von Treibhausgasemissionen zum Ziel haben,
  • Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung in öffentlichen Gebäuden,
  • weitere Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen,
  • Vorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen (Partner der Bayerischen Klima-Allianz),
  • Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Klimaanpassungskonzepten durch externe Dienstleister, die möglichst alle klimaanpassungsrelevanten Bereiche einer Kommune berücksichtigen,
  • Umsetzung investiver Vorhaben, die sich aus einem Konzept zur Klimaanpassung ergeben

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Förderprogramm

KfW-Umweltprogramm

Wer wird gefördert?: Unternehmen
Was wird gefördert?: Darlehen, z.B. für Investitionen, die dazu beitragen, die Umweltsituation und den Klimaschutz zu verbessern, Ressourcen zu schonen, die Artenvielfalt und naturnahe Lebensräume zu stärken oder die der Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der KfW.

Förderfähige Maßnahmen
  • Natürliche Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden, auf Betriebs­geländen oder auf der Fläche von Gewerbe- und Industrie­parks (mit Tilgungszuschuss)
  • Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen ("Circular Economy")
  • Luftreinhaltung/Lärmschutz
  • Technische Klimaschutzmaßnahmen
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Umweltfreundlicher Verkehr
  • Sonstige Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen
  • Planungs- und Umsetzungsbegleitung

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Förderprogramm

Klima wandel(t) Innenstadt (Teil des Bayerischen Städtebauförderprogramms)

Wer wird gefördert?:

Städte, Märkte und Gemeinden, die in ein Programm der Städtebauförderung aufgenommen sind

Was wird gefördert?: Zuschuss, für Maßnahmen der klimagerechten Innenentwicklung, z. B. Blaue und grüne Infrastrukturen wie klimaresiliente Stadt- und Freiraumgestaltung (z.B. nach dem Schwammstadtprinzip, Kleinstwälder, Pocket-Parks, gesundheitsförderliche Stadtentwicklung)  und Technische Infrastruktur und Wassermanagement wie z.B. Einsatz erneuerbarer Energien und digitaler Technologien in den Quartieren für Klimaschutzziele, Nutzung von Niederschlagswasser zur Bewässerung des Stadtgrüns

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie in der Kurzbroschüre des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.

Förderbereiche
  • Integrierte Konzepte und Planungen (auch Fortschreibungen) mit einem Schwerpunkt auf klimagerechte städtebauliche Entwicklung (z.B. integrierte Quartierskonzepte für energetische Sanierungsmaßnahmen, kommunale Wärmeplanung für Quartiere)
  • Sanierungsmanagement als Begleitung integrierter Quartierskonzepte für eine klimagerechte Innenentwicklung z.B. Klimamanager mit Stadtplaner (keine kommunalen Personalkosten)
  • Blaue und grüne Infrastrukturen wie klimaresiliente Stadt- und Freiraumgestaltung (z.B. nach dem Schwammstadtprinzip, Kleinstwälder, Pocket-Parks, gesundheitsförderliche Stadtentwicklung), Maßnahmen der doppelten Innenentwicklung
  • Technische Infrastruktur und Wassermanagement wie z.B. Einsatz erneuerbarer Energien und digitaler Technologien in den Quartieren für Klimaschutzziele, Nutzung von Niederschlagswasser zur Bewässerung des Stadtgrüns „ Mobilität z.B. klimagerechte Nahmobilitätskonzepte auf Quartiersebene, Neuverteilung von Verkehrsflächen
  • Gebäudesanierung/Gebäudeumfeld mit Schwerpunkt der Nutzung „grauer Energie“ und Betrachtung des gesamten Lebenszyklus
  • Grunderwerb für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen
  • Kommunales Programm zur klimagerechten Innenentwicklung
  • Projektfonds für Kleinmaßnahmen zur Klimaanpassung z.B. Aktionen zur Klimaanpassung, Events von Standortgemeinschaften, klimagerechte Verbesserung der Stadtmöblierung

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Förderprogramm

Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Wer wird gefördert?: Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Was wird gefördert?: Zuschuss, für Maßnahmen in sozialen Einrichtungen die die akuten klimatischen Belastungen abmildern und auch auf zukünftige klimatische Veränderungen vorbereiten, z. B. Erstellung von Konzepten u.v.m.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der ZUG (Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH).

Förderbereiche
  • Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise
  • Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten
  • übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“ (Personalausgabenförderung)

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Förderprogramm

Klimaschutzinitiative – Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)

Wer wird gefördert?: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Hochschule, Unternehmen
Was wird gefördert?: Zuschuss z. B. für Beratungen im Bereich Klimaschutz, Klimaschutzkonzepte und Klimamanager*innen sowie investive Maßnahmen im Bereich der klimafreundlichen Abwasserbewirtschaftung und Trinkwasserversorgung u.v.m.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Förderbereiche
  • strategische Klimaschutzmaßnahmen:

    • Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz

    • Energiemanagementsysteme

    • Energiesparmodelle
    • kommunale Netzwerke
    • Machbarkeitsstudien
    • Klimaschutzkoordination
    • Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement
    • integrierte Vorreiterkonzepte
    • Fokuskonzepte und Umsetzungsmanagement
  • investive Klimaschutzmaßnahmen:
    • Außen- und Straßenbeleuchtung
    • Innen- und Hallenbeleuchtung
    • klimafreundliche Mobilität
    • klimafreundliche Abfallwirtschaft
    • klimafreundliche Abwasserbewirtschaftung
    • klimafreundliche Trinkwasserversorgung
    • weitere investive Maßnahmen für den Klimaschutz

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