Förderungen, Auszeichnungen, Siegel und Preise

Für zahlreiche Maßnahmen im Bereich grün-blauer Infrastrukturumsetzungen und Anpassungen an den Klimawandel bestehen Förderungen auf Bund- und Länderebene. Zudem werden auch in Bayern verschiedene Auszeichnungen verliehen (z. B. Siegel oder Preise). Recherchieren Sie hier verfügbare Förderungen nach Förderbereich und Förderberechtigten oder werfen Sie einen Blick in die Übersicht der Auszeichnungen, Siegel und Preise in Bayern.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherchen können wir leider keine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit aller Angaben geben. Ihnen ist ein Fehler aufgefallen? Wir freuen uns über Ihre Nachricht an schwammstadt@dwa-bayern.de (Stand: 16.01.2026).

Regionale Förderungen: Viele Kommunen bieten auch eigene Förderungen an, z. B. für Zisternen. Diese können wir leider nicht in ihrer Gesamtheit aufführen. Informieren Sie sich daher bei Ihrer Gemeinde, ob derartige Förderungen vergeben werden.

Förderprogramm

Programm zur Förderung von Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen, von Wanderwegen und von Unterkunftshäusern

Wer wird gefördert?: Kommune, Verband/Vereinigung
Was wird gefördert?: Zuschuss, qualitätsvolle Beiträge und Aktionen mit ökologischer und umweltgerechter Zielsetzung im Rahmen der temporären Gartenschauveranstaltung während des gesamten oder überwiegenden Ausstellungszeitraums. z.B. dauerhafte Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen u.v.m.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.

Förderbereiche
  • Dauerhafte Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen
  • Beiträge und Aktionen von Verbänden auf Gartenschauen
  • Generalinstandsetzung von Wanderwegen und deren Beschilderung
  • Umweltgerechtere Ver- und Entsorgung von Unterkunftshäusern

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Förderprogramm

Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

Wer wird gefördert?: Unternehmen, Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Was wird gefördert?: Zuschuss, z.B. für innovative Projekt im Bereich Klima- und ressourcenschonendes Bauen, z. B. in den Themenfeldern klima- und ressourcenschonendes Bauen, Naturschutz und Gewässerschutz u.v.m.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Deutschen Bundesstiftung Umwelt.

Förderungen sind möglich für innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben in 12 Themenfeldern
  • Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln
  • Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
  • Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter
  • Klima- und ressourcenschonendes Bauen
  • Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung
  • Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz
  • Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologien
  • Kreislaufführung und effiziente Nutzung von umweltkritischen Metallen und mineralischen Reststoffen
  • Reduktion von Emissionen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umweltkompartimente
  • Integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern
  • Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten
  • Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen

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Förderprogramm

Waldbauliche Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR)

Wer wird gefördert?: Unternehmen, Verband/Vereinigung, Privatperson, Kommune
Was wird gefördert?: Zuschuss

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bay. Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Förderbereiche
  • Kulturbegründung (zum Beispiel Erst- und Wiederaufforstungen, Waldrandgestaltung),
  • Naturverjüngungen,
  • Bestands- und Bodenpflege (zum Beispiel Kulturpflege, Jungbestandspflege, Pflege älterer Bestände, Bodenschutzkalkung),
  • Waldschutzmaßnahmen (zum Beispiel Vorbeugung und Bekämpfung rindenbrütender Insekten beziehungsweise von Larvenfraß oder anderen schädlichen Organismen),
  • Einsatz von Seilbahnanlagen im Schutzwald und auf Sonderstandorten,
  • Vorarbeiten, die dem Waldumbau, der Umstellung auf eine klimaangepasste Waldbewirtschaftung, der Beurteilung waldbaulicher Maßnahmen (zum Beispiel Kalkung), dem Waldschutz oder der Schadensbehebung dienen,
  • anteiliger Ausgleich für Waldbrand- und Hochwasserschäden,
  • Kultur- und Pflegemaßnahmen für einen verstärkten Waldumbau in Schutzwäldern, Bergwäldern, Natura-2000-Gebieten und Kleinprivatwäldern mit erhöhtem Klimarisiko,
  • Aufarbeitung und Beseitigung des Schadholzes nach außergewöhnlichen Schäden

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