Förderungen, Auszeichnungen, Siegel und Preise

Für zahlreiche Maßnahmen im Bereich grün-blauer Infrastrukturumsetzungen und Anpassungen an den Klimawandel bestehen Förderungen auf Bund- und Länderebene. Zudem werden auch in Bayern verschiedene Auszeichnungen verliehen (z. B. Siegel oder Preise). Recherchieren Sie hier verfügbare Förderungen nach Förderbereich und Förderberechtigten oder werfen Sie einen Blick in die Übersicht der Auszeichnungen, Siegel und Preise in Bayern.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherchen können wir leider keine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit aller Angaben geben. Ihnen ist ein Fehler aufgefallen? Wir freuen uns über Ihre Nachricht an schwammstadt@dwa-bayern.de (Stand: 23.07.2024).

Regionale Förderungen: Viele Kommunen bieten auch eigene Förderungen an, z. B. für Zisternen. Diese können wir leider nicht in ihrer Gesamtheit aufführen. Informieren Sie sich daher bei Ihrer Gemeinde, ob derartige Förderungen vergeben werden.

Förderprogramm

Blaues Band Deutschland – Auen

Wer wird gefördert?: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Unternehmen
Was wird gefördert?: Zuschuss, für Maßnahmen an Bundeswasserstraßen und deren Auen sowie in angrenzenden Bereichen, die der Wiederherstellung und Entwicklung naturnaher Flussauen dienen, z. B. Renaturierung von Altarmen, Schaffung von Saumstrukturen (Hecken), Wiederherstellung von naturnahen Abfluss- und Bodenwasserverhältnisse der Auen u.v.m.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamts für Naturschutz.

Förderung von Einzel- und Verbundvorhaben in mehreren Bereichen
  • Entwicklung von auentypischen Offenlandbiotopen, beispielsweise Feuchtgrünland, Röhrichte und Großseggenriede

  • Entwicklung und Anlage von standortthermischen Auenwäldern und Gehölzen

  • Anlage, Reaktivierung und Renaturierung von Altarmen, Auengewässern, Mulden und Rinnenstrukturen sowie von Mündungsbereichen der Zuflüsse

  • Schaffung und Aufwertung von Saumstrukturen, beispielsweise in Form von Hecken oder Feldrainen

  • Ausdehnung der Auennutzung

  • Förderung von standortgerechten Nutzungen

  • Wiederherstellung von naturnahen Abfluss- und Bodenwasserverhältnisse der Auen

  • Rück- und Umbau oder Verlegung von Infrastrukturelementen wie Wegen oder Versorgungsleitungen, Maßnahmen zur Bodenverbesserung

  • Entwicklung naturnaher Uferbereite, beispielsweise durch die Herstellung von Uferabflachungen und amphibischen Wasserwechselzonen

  • Entfernung, Schlitzung und Rückverlegung von Verwallungen, Uferdämmen und Deichen sowie

  • Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der Bestände und zur Wiederansiedlung von auentypischen Arten in Zusammenhang mit Biotop-Entwicklungsmaßnahmen, beispielsweise durch die erneute Ansiedlung von Pflanzenarten

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Förderprogramm

Dorferneuerung

Wer wird gefördert?: Teilnehmergemeinschaften, natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften, Gemeinden, Verbände für Ländliche Entwicklung und Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern
Was wird gefördert?: Zuschuss, Dorferneuerungsmaßnahmen in ländlich strukturierten Gemeinden oder Gemeindeteilen einschließlich Weilern und Einzelanwesen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang, z. B. für Renaturierung und naturnahe Gestaltung von Fließgewässern und Dorfweihern, Maßnahmen zur Verringerung von Überflutungsgefahren für den Ortsbereich u.v.m.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Förderbereiche
  • Untersuchungen, Moderationen, Aktionen, Beratungen und Öffentlichkeitsarbeit
  • Konzepte und Planungen zur Dorf- bzw. Gemeindeentwicklung
  • Unterstützung unternehmerischer Menschen und der regionalen Wertschöpfung
  • Verbesserung und Gestaltung innerörtlicher Straßen, Plätze und Freiflächen
  • Renaturierung und naturnahe Gestaltung von Fließgewässern und Dorfweihern
  • Maßnahmen zur Verringerung von Überflutungsgefahren für den Ortsbereich
  • Gestaltung von Lebensräumen für die heimische Tier- und Pflanzenwelt
  • Ausstattung mit Kultur-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen
  • Anlagen zur umweltfreundlichen oder klimaschützenden Ver- und Entsorgung (z.B. kleine Nahwärmenetze)
  • Einrichtungen zur Förderung der Nahversorgung (z.B. Dorfläden), der Dorfgemeinschaft (z.B. Dorfgemeinschaftshäuser) oder der Dorfkultur (z.B. Dorfmuseen)
  • Wiederbelebung leerstehender Bausubstanz für öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke
  • Erwerb und Verwertung von Gebäuden und Grundstücken zur Innenentwicklung
  • Bodenordnung, Vermessung und Abmarkung
  • Um-, An- und Ausbaumaßnahmen an Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden im privaten Bereich
  • Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen im privaten Bereich
  • Kleinstunternehmen der Grundversorgung

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Förderprogramm

KfW-Umweltprogramm

Wer wird gefördert?: Unternehmen
Was wird gefördert?: Darlehen, z.B. für Investitionen, die dazu beitragen, die Umweltsituation und den Klimaschutz zu verbessern, Ressourcen zu schonen, die Artenvielfalt und naturnahe Lebensräume zu stärken oder die der Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der KfW.

Förderfähige Maßnahmen
  • Natürliche Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden, auf Betriebs­geländen oder auf der Fläche von Gewerbe- und Industrie­parks (mit Tilgungszuschuss)
  • Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen ("Circular Economy")
  • Luftreinhaltung/Lärmschutz
  • Technische Klimaschutzmaßnahmen
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Umweltfreundlicher Verkehr
  • Sonstige Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen
  • Planungs- und Umsetzungsbegleitung

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Förderprogramm

Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Wer wird gefördert?: Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Was wird gefördert?: Zuschuss, für Maßnahmen in sozialen Einrichtungen die die akuten klimatischen Belastungen abmildern und auch auf zukünftige klimatische Veränderungen vorbereiten, z. B. Erstellung von Konzepten u.v.m.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der ZUG (Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH).

Förderbereiche
  • Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise
  • Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten
  • übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“ (Personalausgabenförderung)

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Förderprogramm

Klimaschutzinitiative – Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)

Wer wird gefördert?: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Hochschule, Unternehmen
Was wird gefördert?: Zuschuss z. B. für Beratungen im Bereich Klimaschutz, Klimaschutzkonzepte und Klimamanager*innen sowie investive Maßnahmen im Bereich der klimafreundlichen Abwasserbewirtschaftung und Trinkwasserversorgung u.v.m.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Förderbereiche
  • strategische Klimaschutzmaßnahmen:

    • Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz

    • Energiemanagementsysteme

    • Energiesparmodelle
    • kommunale Netzwerke
    • Machbarkeitsstudien
    • Klimaschutzkoordination
    • Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement
    • integrierte Vorreiterkonzepte
    • Fokuskonzepte und Umsetzungsmanagement
  • investive Klimaschutzmaßnahmen:
    • Außen- und Straßenbeleuchtung
    • Innen- und Hallenbeleuchtung
    • klimafreundliche Mobilität
    • klimafreundliche Abfallwirtschaft
    • klimafreundliche Abwasserbewirtschaftung
    • klimafreundliche Trinkwasserversorgung
    • weitere investive Maßnahmen für den Klimaschutz

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Förderprogramm

Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

Wer wird gefördert?: Unternehmen, Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Was wird gefördert?: Zuschuss, z.B. für innovative Projekt im Bereich Klima- und ressourcenschonendes Bauen, z. B. in den Themenfeldern klima- und ressourcenschonendes Bauen, Naturschutz und Gewässerschutz u.v.m.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Deutschen Bundesstiftung Umwelt.

Förderungen sind möglich für innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben in 12 Themenfeldern
  • Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln
  • Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
  • Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter
  • Klima- und ressourcenschonendes Bauen
  • Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung
  • Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz
  • Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologien
  • Kreislaufführung und effiziente Nutzung von umweltkritischen Metallen und mineralischen Reststoffen
  • Reduktion von Emissionen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umweltkompartimente
  • Integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern
  • Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten
  • Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen

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DWA Landesverband Bayern | Wassersensibles Planen und Bauen
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81671 München

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