Förderungen, Auszeichnungen, Siegel und Preise

Für zahlreiche Maßnahmen im Bereich grün-blauer Infrastrukturumsetzungen und Anpassungen an den Klimawandel bestehen Förderungen auf Bund- und Länderebene. Zudem werden auch in Bayern verschiedene Auszeichnungen verliehen (z. B. Siegel oder Preise). Recherchieren Sie hier verfügbare Förderungen nach Förderbereich und Förderberechtigten oder werfen Sie einen Blick in die Übersicht der Auszeichnungen, Siegel und Preise in Bayern.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherchen können wir leider keine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit aller Angaben geben. Ihnen ist ein Fehler aufgefallen? Wir freuen uns über Ihre Nachricht an schwammstadt@dwa-bayern.de (Stand: 23.07.2024).

Regionale Förderungen: Viele Kommunen bieten auch eigene Förderungen an, z. B. für Zisternen. Diese können wir leider nicht in ihrer Gesamtheit aufführen. Informieren Sie sich daher bei Ihrer Gemeinde, ob derartige Förderungen vergeben werden.

Förderprogramm

Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Wer wird gefördert?: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Hochschule, Forschungseinrichtung
Was wird gefördert?: Zuschuss, Vorhaben im Bereich der biologischen Vielfalt, die eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung haben oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen, z. B. im Förderschwerpunkt Stadtnatur für naturnahe Gestaltung und fachgerechte Pflege von Grün- und Freiflächen

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamts für Naturschutz.

Förderbereiche
  • Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands,
  • Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland,
  • Sichern von Ökosystemleistungen,
  • Stadtnatur, Erstellung und Umsetzung kommunaler Fachkonzepte und übergreifender kommunaler Strategien zur biologischen Vielfalt,
  • weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie sowie
  • lokale Initiativen für Kleinprojekte als Einzelprojekte, die der Insektenvielfalt und der Verbesserung ihrer Lebensräume dienen

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Förderprogramm

Dorferneuerung

Wer wird gefördert?: Teilnehmergemeinschaften, natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften, Gemeinden, Verbände für Ländliche Entwicklung und Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern
Was wird gefördert?: Zuschuss, Dorferneuerungsmaßnahmen in ländlich strukturierten Gemeinden oder Gemeindeteilen einschließlich Weilern und Einzelanwesen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang, z. B. für Renaturierung und naturnahe Gestaltung von Fließgewässern und Dorfweihern, Maßnahmen zur Verringerung von Überflutungsgefahren für den Ortsbereich u.v.m.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Förderbereiche
  • Untersuchungen, Moderationen, Aktionen, Beratungen und Öffentlichkeitsarbeit
  • Konzepte und Planungen zur Dorf- bzw. Gemeindeentwicklung
  • Unterstützung unternehmerischer Menschen und der regionalen Wertschöpfung
  • Verbesserung und Gestaltung innerörtlicher Straßen, Plätze und Freiflächen
  • Renaturierung und naturnahe Gestaltung von Fließgewässern und Dorfweihern
  • Maßnahmen zur Verringerung von Überflutungsgefahren für den Ortsbereich
  • Gestaltung von Lebensräumen für die heimische Tier- und Pflanzenwelt
  • Ausstattung mit Kultur-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen
  • Anlagen zur umweltfreundlichen oder klimaschützenden Ver- und Entsorgung (z.B. kleine Nahwärmenetze)
  • Einrichtungen zur Förderung der Nahversorgung (z.B. Dorfläden), der Dorfgemeinschaft (z.B. Dorfgemeinschaftshäuser) oder der Dorfkultur (z.B. Dorfmuseen)
  • Wiederbelebung leerstehender Bausubstanz für öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke
  • Erwerb und Verwertung von Gebäuden und Grundstücken zur Innenentwicklung
  • Bodenordnung, Vermessung und Abmarkung
  • Um-, An- und Ausbaumaßnahmen an Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden im privaten Bereich
  • Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen im privaten Bereich
  • Kleinstunternehmen der Grundversorgung

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Förderprogramm

Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE)

Wer wird gefördert?: Teilnehmergemeinschaften, Verbände für Ländliche Entwicklung, Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern, Kommunen, einzelne Beteiligten und sonstige geeignete Träger sowie Tauschpartner im Freiwilligen Landtausch und im Freiwilligen Nutzungstausch
Was wird gefördert?: Zuschuss, für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes in Bayern, z. B. auch für wasserwirtschaftliche Maßnahmen i.R. einer Flurneurdnung, freiwilligen Landtausch u.v.m.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Förderbereiche
  • Maßnahmen der Flurneuordnung (unter anderem Planung und Herstellung von Straßen und Wegen; wasserwirtschaftliche Maßnahmen; Maßnahmen des Bodenschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege; Maßnahmen für Freizeit und Erholung; Bodenordnung mit Vermessung, Abmarkung und Wertermittlung; Neuordnung von Weinbergen und Sonderkulturen),
  • freiwilliger Landtausch und freiwilliger Nutzungstausch sowie
  • Infrastrukturmaßnahmen (Planung und Herstellung von Verbindungswegen zu Almen und Alpen, Einzelhöfen und Weilern sowie von Feld- und Waldwegen; Planung und Herstellung von Struktur- und Landschaftselementen sowie Streuobstbäume)

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Förderprogramm

FlurNatur - Struktur- und Landschaftselemente

Wer wird gefördert?:

Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentlich-rechtliche Wasser- und Bodenverbände oder vergleichbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristischen Personen des Privatrechts

Was wird gefördert?: Zuschuss, z. B. für Maßnahmen zur Stärkung der biologischen Vielfalt (Anlage von Hecken etc.) sowie zur Stärkung des Wasser- und Bodenrückhalts (begrünte Abflussmulden, Feuchtflächen etc.) u.v.m.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Förderbereiche
  • Zur Stärkung der biologischen Vielfalt können unter anderem gefördert werden:
    • die Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstwiesen
    • die Wiederherstellung von Feuchtlebensräumen
    • die Renaturierung von Gewässern
    • die Schaffung von Trockenlebensräumen
    • der Aufbau von Waldrändern
  • Zur Verbesserung des Wasser- und Bodenrückhalts können beispielsweise gefördert werden:
    • die Schaffung von begrünten Abflussmulden
    • die Anlage von Erdbecken und Feuchtflächen zum Wasserrückhalt und zur Reinigung von Wasser
    • Feuchtflächen zum Rückhalt von Erosionsmaterial
    • die Schaffung von Geländestufen und Ranken

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Förderprogramm

Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Wer wird gefördert?: Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Was wird gefördert?: Zuschuss, für Maßnahmen in sozialen Einrichtungen die die akuten klimatischen Belastungen abmildern und auch auf zukünftige klimatische Veränderungen vorbereiten, z. B. Erstellung von Konzepten u.v.m.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der ZUG (Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH).

Förderbereiche
  • Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise
  • Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten
  • übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“ (Personalausgabenförderung)

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Förderprogramm

Klimaschutzinitiative – Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)

Wer wird gefördert?: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Hochschule, Unternehmen
Was wird gefördert?: Zuschuss z. B. für Beratungen im Bereich Klimaschutz, Klimaschutzkonzepte und Klimamanager*innen sowie investive Maßnahmen im Bereich der klimafreundlichen Abwasserbewirtschaftung und Trinkwasserversorgung u.v.m.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Förderbereiche
  • strategische Klimaschutzmaßnahmen:

    • Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz

    • Energiemanagementsysteme

    • Energiesparmodelle
    • kommunale Netzwerke
    • Machbarkeitsstudien
    • Klimaschutzkoordination
    • Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement
    • integrierte Vorreiterkonzepte
    • Fokuskonzepte und Umsetzungsmanagement
  • investive Klimaschutzmaßnahmen:
    • Außen- und Straßenbeleuchtung
    • Innen- und Hallenbeleuchtung
    • klimafreundliche Mobilität
    • klimafreundliche Abfallwirtschaft
    • klimafreundliche Abwasserbewirtschaftung
    • klimafreundliche Trinkwasserversorgung
    • weitere investive Maßnahmen für den Klimaschutz

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Förderprogramm

Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR)

Wer wird gefördert?: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Was wird gefördert?: Zuschuss, insbesondere für gestaltende und erhaltende Maßnahmen für geschützte, im Bestand gefährdete Arten und ihre Lebensräume, z. B. Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt (Biodiversität) u.v.m.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.

Förderbereiche
  • Investive Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung, Entwicklung und Neuschaffung von ökologisch wertvollen Lebensräumen und zum Aufbau eines europäischen und landesweiten Biotopverbundsystems.
  • Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt (Biodiversität) einschließlich spezieller Artenhilfsmaßnahmen für im Bestand gefährdete heimische Tier- und Pflanzenarten.
  • Maßnahmen der naturbetonten Erholung sowie Besucherlenkung innerhalb und außerhalb von Naturparken sowie Förderung von Naturparkrangern

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Förderprogramm

Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

Wer wird gefördert?: Unternehmen, Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Was wird gefördert?: Zuschuss, z.B. für innovative Projekt im Bereich Klima- und ressourcenschonendes Bauen, z. B. in den Themenfeldern klima- und ressourcenschonendes Bauen, Naturschutz und Gewässerschutz u.v.m.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Deutschen Bundesstiftung Umwelt.

Förderungen sind möglich für innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben in 12 Themenfeldern
  • Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln
  • Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
  • Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter
  • Klima- und ressourcenschonendes Bauen
  • Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung
  • Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz
  • Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologien
  • Kreislaufführung und effiziente Nutzung von umweltkritischen Metallen und mineralischen Reststoffen
  • Reduktion von Emissionen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umweltkompartimente
  • Integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern
  • Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten
  • Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen

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DWA Landesverband Bayern | Wassersensibles Planen und Bauen
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81671 München

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