Förderungen, Auszeichnungen, Siegel und Preise

Für zahlreiche Maßnahmen im Bereich grün-blauer Infrastrukturumsetzungen und Anpassungen an den Klimawandel bestehen Förderungen auf Bund- und Länderebene. Zudem werden auch in Bayern verschiedene Auszeichnungen verliehen (z. B. Siegel oder Preise). Recherchieren Sie hier verfügbare Förderungen nach Förderbereich und Förderberechtigten oder werfen Sie einen Blick in die Übersicht der Auszeichnungen, Siegel und Preise in Bayern.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherchen können wir leider keine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit aller Angaben geben. Ihnen ist ein Fehler aufgefallen? Wir freuen uns über Ihre Nachricht an schwammstadt@dwa-bayern.de (Stand: 23.07.2024).

Regionale Förderungen: Viele Kommunen bieten auch eigene Förderungen an, z. B. für Zisternen. Diese können wir leider nicht in ihrer Gesamtheit aufführen. Informieren Sie sich daher bei Ihrer Gemeinde, ob derartige Förderungen vergeben werden.

Förderprogramm

Klimaschutzinitiative – Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)

Wer wird gefördert?: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Hochschule, Unternehmen
Was wird gefördert?: Zuschuss z. B. für Beratungen im Bereich Klimaschutz, Klimaschutzkonzepte und Klimamanager*innen sowie investive Maßnahmen im Bereich der klimafreundlichen Abwasserbewirtschaftung und Trinkwasserversorgung u.v.m.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Förderbereiche
  • strategische Klimaschutzmaßnahmen:

    • Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz

    • Energiemanagementsysteme

    • Energiesparmodelle
    • kommunale Netzwerke
    • Machbarkeitsstudien
    • Klimaschutzkoordination
    • Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement
    • integrierte Vorreiterkonzepte
    • Fokuskonzepte und Umsetzungsmanagement
  • investive Klimaschutzmaßnahmen:
    • Außen- und Straßenbeleuchtung
    • Innen- und Hallenbeleuchtung
    • klimafreundliche Mobilität
    • klimafreundliche Abfallwirtschaft
    • klimafreundliche Abwasserbewirtschaftung
    • klimafreundliche Trinkwasserversorgung
    • weitere investive Maßnahmen für den Klimaschutz

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Förderprogramm

Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR)

Wer wird gefördert?: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Was wird gefördert?: Zuschuss, insbesondere für gestaltende und erhaltende Maßnahmen für geschützte, im Bestand gefährdete Arten und ihre Lebensräume, z. B. Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt (Biodiversität) u.v.m.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.

Förderbereiche
  • Investive Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung, Entwicklung und Neuschaffung von ökologisch wertvollen Lebensräumen und zum Aufbau eines europäischen und landesweiten Biotopverbundsystems.
  • Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt (Biodiversität) einschließlich spezieller Artenhilfsmaßnahmen für im Bestand gefährdete heimische Tier- und Pflanzenarten.
  • Maßnahmen der naturbetonten Erholung sowie Besucherlenkung innerhalb und außerhalb von Naturparken sowie Förderung von Naturparkrangern

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Förderprogramm

Natürlicher Klimaschutz in Kommunen

Wer wird gefördert?:

kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind

Was wird gefördert?: KfW-Zuschuss, für frei­willige Maß­nahmen, mit denen innerörtliche Grünflächen naturnah gestaltet und umgestaltet, Stadt­bäume gepflanzt und Naturoasen geschaffen werden. Gefördert werden Anschaffungen, Dienstleistungen Dritter sowie Personalkosten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der KfW.

Förderbereiche
  • für Grünflächen und heimische Artenvielfalt
  • für Sach- und Personalkosten von Kommunen
  • Kombination mit weiteren Förder­mitteln möglich

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Förderprogramm

Programm zur Förderung von Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen, von Wanderwegen und von Unterkunftshäusern

Wer wird gefördert?: Kommune, Verband/Vereinigung
Was wird gefördert?: Zuschuss, qualitätsvolle Beiträge und Aktionen mit ökologischer und umweltgerechter Zielsetzung im Rahmen der temporären Gartenschauveranstaltung während des gesamten oder überwiegenden Ausstellungszeitraums. z.B. dauerhafte Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen u.v.m.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.

Förderbereiche
  • Dauerhafte Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen
  • Beiträge und Aktionen von Verbänden auf Gartenschauen
  • Generalinstandsetzung von Wanderwegen und deren Beschilderung
  • Umweltgerechtere Ver- und Entsorgung von Unterkunftshäusern

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Förderprogramm

Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021)

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

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Förderprogramm

Städtebauförderung

Wer wird gefördert?: Kommune
Was wird gefördert?: Zuschuss, für städtebauliche Maßnahmen, die der zukunftsfähigen und nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung dienen und die Städte als Wirtschafts- und Wohnstandort stärken, in den Förderschwerpunkten lebendige Zentren, sozialer Zusammenhalt und Wachstum und Erneuerung

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Förderbereiche
  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne: Städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und zum Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen, zur Profilierung und Standortaufwertung sowie zum Erhalt und zur Förderung der Nutzungsvielfalt;
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten: Investitionen in städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen, die aufgrund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind;
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten: Nachhaltige Erneuerung zur Bewältigung des wirtschaftlichen und demographischen Wandels in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind.

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Förderprogramm

Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

Wer wird gefördert?: Unternehmen, Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Was wird gefördert?: Zuschuss, z.B. für innovative Projekt im Bereich Klima- und ressourcenschonendes Bauen, z. B. in den Themenfeldern klima- und ressourcenschonendes Bauen, Naturschutz und Gewässerschutz u.v.m.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Deutschen Bundesstiftung Umwelt.

Förderungen sind möglich für innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben in 12 Themenfeldern
  • Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln
  • Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
  • Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter
  • Klima- und ressourcenschonendes Bauen
  • Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung
  • Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz
  • Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologien
  • Kreislaufführung und effiziente Nutzung von umweltkritischen Metallen und mineralischen Reststoffen
  • Reduktion von Emissionen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umweltkompartimente
  • Integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern
  • Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten
  • Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen

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